Laptops und Computer in der Hausratversicherung

Mittwoch, 1. August 2012

Wertvolle elektronische Geräte wie beispielsweise Laptops, Computer oder ähnliches fallen unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung da diese zu den versicherten Gegenständen zählen, sofern sie nicht nur zu beruflichen Zwecken oder als Handelsgüter verwendet werden.

Dabei ist die Schadenursache von großer Bedeutung. Versichert sind z.B. Schäden durch Blitzeinschlag Brand und Schmorschäden sowie Einbruch. Der Laptop muss für Schäden, die innerhalb der eigenen vier Wände passieren nicht zusätzlich versichert werden. Schäden, die im Urlaub oder außerhalb des Hauses auftreten, werden von der Hausratversicherung im Rahmen der genannten Gefahren wie Feuer und Einbruch ebenfalls erstattet.

Nicht unter den Schutz der Hausratversicherung fallen Schäden an der Elektronik welche z.B. durch Fehlbedienung entstanden sind oder dadurch das Geräte herunterfallen. Solche Schäden wären durch eine evt. bestehende Elektronikversicherung abgesichert. Die Elektronikversicherungen hat jedoch den Nachteil, dass sie nur den Wert zum Schadenszeitpunkt und eventuelle Reparaturen begleicht. Die Hausratversicherung erstattet den Schaden ungefähr zwei Wochen nach Schadensmeldung zum Neuwert, somit wird garantiert, dass wichtige Geräte so schnell wie möglich ersetzt werden können.

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(Hoffentlich)schadenfreie Grüße sendet Ihnen Ihre DEVK Versicherung Bad Oeynhausen!